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Silber C ist zukünftig Voraussetzung für Teilnahme an Qualifikationswettbewerben!
von Ullrich S. Schwarz am 10.05.2013
D
a ab 2014 das Leistungsabzeichen in Silber Pflicht für Teilnehmer an Qualifikationswettbewerben ist, sollten alle diejenigen, die das Leistungsabzeichen noch nicht haben, die Flugsaison 2013 dazu nutzen, die Bedingungen zu erfliegen und den Antrag auf Silber bei unserem Landesauswerter einzureichen.
Die Wettbewerbsordnung für Segelflugwettbewerbe- Anlage B wude von der Bundeskommission Segelflug entsprechend geändert.

Eine Vielzahl von Piloten mit einzelnen Flügen über 300 Kilometer dürften die Bedingungen zur Silber-C erfüllt haben, müssten dann den erforderlichen Antrag über den Landesverband an den DAeC stellen. Für den Höhengewinn -1000 m Startüberhöhung- ist allerdings das IGC-file eines kalibrierten Loggers erforderlich. Für unseren Verein wäre das zugleich eine zusätzliche Dokumentation unserer sportlichen Aktivitäten.

Unseren Streckenfluganfängern empfehle ich, die erforderlichen Unterlagen immer zeitnah zu den erflogenen Leistungen einzureichen. Mehr unter den angegebenen Links.

Wer den Weg zum Leistungsabzeichen in Silber noch nicht kennt, sollte
die Präsentation Segelflugleistungsabzeichen Im DAeC-Web anschauen:

Leistungsabzeichen in Silber

Das Silberne Leistungsabzeichen:
>
Dauer:
5 Stunden
>
Höhengewinn:
1000 m
>
Entfernung:
50 km

Es gibt keine Beschränkung über die Anzahl der
Leistungen, die pro Flug erbracht werden können.

http://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/sportarten/segelflug/download/allgemein/FAI-und-DMSt.pdf

http://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/sportarten/segelflug/download/sport/swo/SWO2013-Anlage-B_04-01.pdf
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