G20 Gipfel in Hamburg 06.-09. Juli 2017 | FLUGBESCHRAENKUNGSGEBIET
Liebe Fliegerfreundinnen, liebe Fliegerfreunde,
während der zeitlichen Wirksamkeit ist innerhalb des Beschränkungsgebietes Flugbetrieb nur für die beschriebenen Ausnahmen zulässig. Die Flugbeschränkungen erstrecken sich auf alle Arten von Luftfahrzeugen, auch Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme.
Die Flugplätze Neumünster und Aukrug liegen zwar weiterhin außerhalb des Beschränkungsgebietes, durch die Verschiebung ist die Entfernung jedoch noch geringer geworden und der Umfang des möglichen Flugbetriebes noch mehr eingeschränkt.
Ich bitte Sie auch diesen Termin bei Ihren Planungen zu berücksichtigen und im Vorfeld des Termins die Nutzer Ihres Flugplatzes daran zu erinnern. Ein besonderer Hinweis auf die luftrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen Anordnungen über Luftsperrgebiete erübrigt sich